Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Worauf sollte ich generell bei meiner Bewerbung achten?

Worauf sollte ich generell bei meiner Bewerbung achten?

Die Bewerbung vermittelt dem Institut einen ersten Eindruck der Bewerberin oder des Bewerbers. Sie sollte ein Anschreiben, einen Lebenslauf und aktuelle Zeugnisse enthalten.

Anschreiben

Das Anschreiben sollte nicht länger als eine Din A4-Seite sein und folgende Informationen enthalten:

  • Warum ist genau diese Ausbildung interessant für Sie?
  • Was erwarten Sie sich von der Ausbildung an den Max-Planck-Instituten?
  • Was macht Sie zu der richtigen Bewerberin oder dem richtigen Bewerber für die Ausbildungsstelle?

Lebenslauf

Der Lebenslauf sollte tabellarisch gestaltet sein und einen kurzen Einblick in Ihre bisherige Laufbahn geben. Daher sollte er mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name, Vorname
  • Aktuelle Adresse
  • Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
  • Informationen zur Schullaufbahn
  • Eventuell geleistete Praktika
  • Eventuelle Hobbys

Anlagen

Die Anlage enthält Kopien der aktuellen Zeugnisse. Dazu zählen mindestens die letzten zwei Zeugnisse sowie alle Bescheinigungen von Praktika, besuchten Seminaren, Ferienjobs und ähnlichem. So vervollständigen Sie das Bild, das die Institute sich von Ihnen machen. In einigen Berufsbildern können zusätzliche Unterlagen gefordert sein. Informationen darüber gibt es bei dem jeweiligen Ausbildungsberuf.

Gleichstellung und Vielfalt

Die Institute der Max-Planck-Gesellschaft streben nach Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen jeden Hintergrundes. Dazu gehören natürlich auch Bewerbungen von schwerbehinderten Personen.

Wie und wann kann ich mich bewerben?

Bewerbungen werden ausschließlich elektronisch über unser Online-Bewerbungsmanagementsystem entgegengenommen. Den Link zur jeweiligen Online-Bewerbungsmöglichkeit entnehmen Sie bitte den entsprechenden Ausbildungsseiten.

Fristen

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsplattform für die einzelnen Ausbildungsberufe nur in dem Zeitraum zugänglich ist, in dem auch Bewerbungen entgegengenommen werden. Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Ausbildungsberufe.

Wie geht es nach Absenden der Bewerbung weiter?

Nach dem vollständigen Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung. Nach Abgleich der Unterlagen mit den Anforderungen der Institute erhalten Sie eventuell eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und, je nach Beruf, zu einem Praktikum.

Erhalten Sie eine Einladung zum Vorstellungsgespräch schadet es sicher nicht, sich ein wenig vorzubereiten. Hier ein paar Beispiele möglicher Fragen: Weshalb haben Sie gerade diesen Beruf gewählt? Aus welchem Grund bewerben Sie sich bei uns? Was wissen Sie über das Institut? Welche beruflichen Pläne und Ziele verfolgen Sie?

Welche Rahmenbedingungen gibt es während meiner Ausbildung?

Probezeit

Die Probezeit für Auszubildende beträgt drei Monate. In diesem Zeitraum können die Bewerber*innen und Institute prüfen, ob sie zueinander passen.

Berufsschule

Die Ausbildung findet im dualen System statt: Die staatliche Berufsschule und das jeweils ausbildende Institut bilden gemeinsam aus. Alle genannten Berufe sind zudem bundeseinheitlich. Die Abschlussprüfungen werden vor der IHK abgelegt. Je nach Berufsbild kann es sich dabei um wöchentlichen Unterricht oder um Blockunterricht handeln.

Arbeits- und Urlaubszeiten

Die betriebliche Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Auszubildenden haben Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr.

Gehalt während der Ausbildung

Ausbildungsgehälter (brutto) gültig nach TVAöD ab 01.04.2021:

1. Lehrjahr: 1043,26 €
2. Lehrjahr: 1093,20 €
3. Lehrjahr: 1139,02 €
4. Lehrjahr: 1202,59 €

Ausbildungsgehälter (brutto) gültig nach TVAöD ab 01.04.2022:

1. Lehrjahr: 1068,26 €
2. Lehrjahr: 1118,20 €
3. Lehrjahr: 1164,02 €
4. Lehrjahr: 1227,59 €

Übernahme

Bei entsprechenden Leistungen und vorhandenen Möglichkeiten sind die Institute bemüht, den Auszubildenden nach Ausbildungsende zunächst einen befristeten Anschlussvertrag anzubieten. Zum Teil können die Institute herausragende Auszubildende im Anschluss an ihre Ausbildung übernehmen. Ein Rechtsanspruch oder eine Garantie für eine Übernahme besteht jedoch nicht.

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